Hallo!
Ich habe folgenden Fall: Es gibt zwei Nächstberufene, die im Januar bereits beim Notar waren und die Ausschlagung erklärt haben. Allerdings habe ich als Nachlassgericht diese Ausschlagung nie erhalten, somit ist sie auch nicht entgegengenommen.
D.h. die Frist ist ja schon längst abgelaufen, weil ja das Datum des Entgegennahmebeschlusses maßgebend ist.
Die Notarin sagt, sie hätte das Original den Beteiligten gegeben und erklärt, dass sie es zu mir schicken müssen. Und die Beteiligten sagen, sie wären darüber nicht belehrt worden und haben nicht gewusst, dass sie noch etwas wegschicken müssen und haben das Original einfach daheim abgeheftet. Das Original ist jetzt auf dem Weg zu mir... Klar, ich werde es ganz normal entgegennehmen & sonst nix weiter machen.
Aber was soll ich den Ausschlagenden raten? Die sind natürlich ganz aufgeregt, weil sie Schreiben von Gläubigern bekommen.
Ich denke, sie sollten nochmals zum Notar/Nachlassgericht gehen und die durch die Versäumung der Frist erfolgte Annahme der Erbschaft anfechten. Sonst gibt's ja eigentlich keine Möglichkeit, oder was meint ihr?