Hallo!
Mir liegt ein Antrag auf Vermittlung der Erbauseinandersetzung vor. Antragsberechtigung liegt vor, die Teilungsmasse ist soweit möglich auch bezeichnet. So und jetzt kommen meine ganzen Fragen:
1. Vorschuss? Ich meine ja, aber in welcher Höhe?
2. Hat jemand einen Vordruck?? oder sowas schon mal gemacht und eine Vorstellung davon, wie solch ein Verfahren in der Praxis abläuft:-) Ich würde einen Beschluss machen und dann die Ladung oder reicht die Ladung aus??
3. Muss eine Anhörung der übrigen Miterben vor Einleitung erfolgen?
Zum SV: 6 Geschwister bzw. Halbgeschwister, die sich seit über 1 Jahr streiten. Es gab mittlerweile auch schon ein einstweiliges Verfügungsverfahren der einzelnen Miterben untereinander. Kurzum eine Auseinandersetzung ohne Mithilfe eines Dritten ist unmöglich.
Was mich stutzig macht: Nicht statthaft ist laut Kommentar, ein solcher Antrag, wenn bereits bei Antragstellung streitige Rechtsfragen vorliegen.
In meinem Fall ist es so, dass sich darüber gestritten wird u.a. (gibt da noch ne Menge mehr) wer was darf, wer wie handeln soll und wer worüber zu verfügen hat und vor allem wie. Reicht das aus, um sie auf den Klageweg zu verweisen, d.h. sind das streitige Rechtsfragen????