Hallo,
bin erst seit kurzem aus fast 3-jähriger Elternzeit zurück und darf mich jetzt mit schriftlichen Beratungshilfeanträgen rumärgern. Irgendwie stehe ich aber dauernd auf dem Schlauch . Deshalb hoffe ich auf eure Hilfe.
Kann der Rechtsanwalt seinen Vergütungsantrag einreichen, bevor die Angelegenheit beendet ist? Habe da so meine Zweifel, gerade hinsichtlich der Erklärung, ob der Gegner verpflichet ist, die Kosten zu erstatten und ob die Angelegenheit in ein gerichtliches Verfahren übergegangen ist.
Vielen Dank!