...Zumal in der Verwaltungsvorschrift ja auch unter Nr. 5a) steht, dass zur abgeschlossenen Wohnung auch Räume gehören können, die außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen.
Der Abgeschlossenheitsbescheinigung sind in der Regel Aufteilungspläne beigefügt, die einzeln mit Siegel und Unterschrift der Behörde versehen sind. Aus den Plänen ist die Abgeschlossenheit der Keller ersichtlich. Daher ist es mE vertretbar, dass die Bescheinigung für "Wohnung samt Keller" gilt.