Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe gerade folgendes Problem. Wenn jemand von auswärts zu mir kommt mit einem Beratungshilfeschein und dann beauftragt er mich, zu einem Ortstermin bei der Behörde zu kommen, mit der es Streit gibt, kann ich dann meine Fahrtkosten dem Mandanten berechnen? Das wären ja Auslagen neben der Beratungshilfe für die selbe Angelegenheit.
So wie ich das sehe werden ja die Fahrtkosten normalerweise als nicht notwendig nicht von der Staatskasse übernommen.
Selber zahlen geht nicht, da würde ich dann für die ganze Arbeit an dem Mandat noch nach Anrechnung der 70 € für die Vertretung draufzahlen. Es ist also schlimmer, als kostenlos tätig zu werden. Darf ich den Termin wahrnehmen, wenn ich nicht bereit bin, dafür noch extra zu bezahlen und mit dem Mandanten abrechnen?
Viele Grüße,
Rechtsanwältin