Hallo zusammen,
gerade erhielt ich einen Anruf eines (noch recht neuen) Berufsbetreuers mit der Frage, ob er eine Genehmigung für die Auflösung des Arbeitsvertrages benötigt.
Der Betreute ist auf Dauer nicht mehr arbeitsfähig. Ihm stehen noch diverse Urlaubstage zu und der Betreuer hat einen RA beauftragt, der wahrscheinlich noch etwas Geld aus der Sache für unseren Betroffenen rausholen wird.
Grundsätzlich ist die Auflösung ja genehmigungfrei ... was aber, wenn sagen wir mal mehr als 3.000,- € Abfindung für den Betroffenen rausspringen? Wäre dies ein Fall des Vergleichs (und genehmigungsbedürftig nach § 1822 Nr. 12)?
Viele Grüße
Praios
Nachtrag: Könnte auch eine Genehmigung nach 1812 BGB erforderlich sein, weil der Betroffene das Recht verliert eine Leistung aus dem Arbeitsverhältnis zu verlangen?