Frage: Wir haben hier einen Erbschein erteilt, der A und B als Erben ausweist.
In der Verwahrung (durch Betreuer damals abgegeben) befindet sich ein Sparbuch. Gestern erscheint C und legt eine unwiderrufliche Vollmacht der Erblasserin an die Bank vor, dass Begünstigte für dieses Sparbuch nach ihrem Tod C sein soll!
Kann ich das Sparbuch an C herausgeben oder muss ich es an die Erben herausgeben und C muss den Herausgabeanspruch denen gegenüber geltend machen??? C meinte nur, sie wisse genau, dass sie das dann nie von A und B bekäme!