Hab in einem IKVerfahren beantragt, die Tochter der Schuldnerin unberücksichtigt zu lassen bzw. ins Ermessen des Gerichts gestellt, wie viel unberücksichtigt. Nun hab ich den Salat, fürchte ich.
Zum einen wurde ich darauf hingewiesen, dass das Kindergeld unpfändbar ist. Ja, das weiß ich wohl. Hat auch niemand behauptet. Ich wollte es nur dem Einkommen des Kindes zugerechnet haben (wg. BVerfG, 1 Bv932/10). Pfänden wollte ich es nun nicht gleich. Nun, egal.
Zum anderen kann ich mit dem Tenor nun wenig anfangen. Was soll das heißen, dass die Tochter bei der Berechnung des unpfändbare Betrages zur Hälfte unberücksichtigt bleibt? Pfändbarer Betrag bei voller Berücksichtigung durch 2? Versteht das der Arbeitgeber auch so?