Bei privat krankenvericherten Schuldnern erfolgen die Erstattungen der Krankenversicherung ja auf das Konto des Schuldners, dann sollen damit die Arztrechnungen bezahlt werden. Wie geht man denn mit diesen Zahlungseingängen im eröffneten Verafahren um?
Ich würde ja den aus diesen Zahlungen stammenden Kontobestand bei Eröffnung einziehen, die Arztrechnungen, für die die Zahlungen gedacht waren, sind ja Insolvenzforderungen. Aber wie läuft es mit den zukünftigen Zahlungseingängen, die für nach eröffnung entstehende Arztrechnungen gedacht sind. Wie kann man erreichen, dass sie für die Zahlung der (neuen) Rechnungen genutzt werden können, damit der Schuldner nicht in zukunft von jedem Arzt abgewiesen wird?