Danke für die Ergänzung. Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Ich wäre eigentlich noch viel radikaler. Ich würde nach meinen Erfahrungen mit dem Erbrecht der IV. Ordnung dieses ganz abschaffen. In einem Fall hatte ich 45 weltweit vom Nachlasspfleger ermittelte Erben IV. Ordnung, von denen keiner (!) die Erblasserin gekannt hat. Da hätte ich Staatserbrecht für gerechter gehalten.
Das Staatserbrecht ist ultima ratio. Wer das Verwandtschaftserbrecht beschneidet, redet im Ergebnis einer erbrechtlichen Enteignung zugunsten des Staates das Wort. Hatten wir alles schon, müssen wir aber nicht wieder haben.