Moin, setze das hier mal drunter:
Noch eingetragener Alleineigentümer ist der Verstorbene A. Erben des A sind gem. notariellem Testament B und C zu gleichen Anteilen.
B und C schließen einen Übertragungsvertrag, in dem B das Alleineigentum an dem Grundstück erhalten soll.
Sie beantragen die Berichtigung des Grundbuches dahingehend, dass Sie zunächst zu 1/2 Eigentümer werden. Eine entsprechende Auflassung diesbezüglich ist in dem Vertrag allerdings nicht erklärt worden.
Die Berichtigung könnte ja nun nur in der Weise erfolgen, dass B und C aufgrund des Testaments in Erbengemeinschaft Eigentümer werden.
Die Beteiligten beantragen nunmehr allerdings die Eintragung einer Auflassungsvormerkung für B an dem "1/2 Anteil des C" und die Eintragung einer Grundschuld lastend auf dem kompletten Vertragsgegenstand.
Die beantragte Eintragung der Vormerkung auf dem 1/2 Anteil des C kann ja allerdings nicht erfolgen, da es diesen nicht gibt. Es wäre ja auf die Erbengemeinschaft zu berichtigen, welche keine Bruchteilsgemeinschaft ist...
Habt ihr Rat, wie man da nun am Besten vorgehen kann?