Hallo! Ich habe folgenden Fall:
A ist Grundstückseigentümer
B ist Erbbauberechtigter
"...B hat die Absicht das Erbbaurecht an C zu veräußern, C wird das Erbbaurecht in Wohnungserbbaurechte aufteilen, daher wird der Erbbaurechtsvertag geändert:
A räumt dem künftigen Erbbaurechtsinhaber C die Option ein, die derzeitige Laufzeit des Erbaurechts um weitere 30 Jahre zu verlängern..."
Beantragt wird die Eintragung einer Vormerkung bzgl. der Inhaltsänderung zu Gunsten des C.
Nach Recherche ist mir klar, dass ich grds. eine Vormerkung bzgl. der Inhaltsänderung "Verlängerung des Erbbaurechts" eintragen kann.
Aaaber: Kann ich die Vormerkung auch zu Gunsten des C eintragen? C ist dann Berechtigter, aber nicht Inhaber des Erbbaurechts!?
(mir liegt auch schon ein zwischen B und C geschlossener Kaufvertrag vor mit dem nachrangigen Antrag auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung zu Gunsten des C)
Hat evtl. jemand einen Tipp für mich? Schöne Grüße