Hallo alle miteinander,
ich habe folgendes Problem: wir sind eine Kanzlei mit zwei Standorten: einer in Berlin einer in Brandenburg; der Mandantin hat seinen Sitz in Berlin. Jetzt hat der RA aus Brandenburg das Mandant bearbeitet und entsprechend den Termin in Berlin wahrgenommen.
Können der RA nun die Reisekosten auf Brandenburg (etwa 60 km) oder nur die Fahrkosten aus Berlin (etwa 30 km) festsetzen lassen.
Vielen Dank für eure Antworten!
EInen guten Start ins Wochenende
LG Bella