Reisekosten Anwalt 2 Kanzleistandorte

  • Hallo alle miteinander,

    ich habe folgendes Problem: wir sind eine Kanzlei mit zwei Standorten: einer in Berlin einer in Brandenburg; der Mandantin hat seinen Sitz in Berlin. Jetzt hat der RA aus Brandenburg das Mandant bearbeitet und entsprechend den Termin in Berlin wahrgenommen.

    Können der RA nun die Reisekosten auf Brandenburg (etwa 60 km) oder nur die Fahrkosten aus Berlin (etwa 30 km) festsetzen lassen.

    Vielen Dank für eure Antworten!

    EInen guten Start ins Wochenende

    LG Bella

  • ... kommt drauf an, gegen wen der RA festsetzen lassen will. Wenn die Gegenseite Kostenschuldner ist, muss sie nur die Kosten eines Berliner Anwaltes tragen. Die eigene Mandantschft muss ggf. auch die Mehrkosten des Brandenburger Anwaltes tragen, wenn das so vereinbart war und mit der Vollmacht abgedeckt ist.
    Über die Suchfunktion findest du zu diesem Thema viele Threads.

  • Warum bearbeitet der Kollege aus Brandenburg die Sache eines Mandanten aus Berlin? :gruebel:
    Ich würde nur die Fahrtkosten aus Berlin als erstattungsfähig ansehen. (also vom Gegner, sonst wie beldel)

  • Warum bearbeitet der Kollege aus Brandenburg die Sache eines Mandanten aus Berlin? :gruebel:

    Weil er vielleicht kanzleiintern für das entsprechende Fachgebiet zuständig ist oder was auch immer.

    Im übrigen sind innerhalb Berlins keine Fahrtkosten abrechnungsfähig, siehe Vorbemerkung 7 Abs. 2 RVG-VV und auch Rpfleger 2010, 256.

  • Warum bearbeitet der Kollege aus Brandenburg die Sache eines Mandanten aus Berlin? :gruebel:

    Weil er vielleicht kanzleiintern für das entsprechende Fachgebiet zuständig ist oder was auch immer.

    Im übrigen sind innerhalb Berlins keine Fahrtkosten abrechnungsfähig, siehe Vorbemerkung 7 Abs. 2 RVG-VV und auch Rpfleger 2010, 256.

    :zustimm:, da keine Geschäftsreise vorliegt.

  • Vielen Dank erstmal. Die Kosten werden gegen den Gegner festgesetzt; selbst wenn ich vom Berliner Büro starte muss ich quer durch die ganze Stadt und kann trotzdem keine Fahrkosten abrechnen....hm.

    Es ist in der Tat so, dass wir eine kanzleiinterne Aufteilung nach Fachgebieten haben, deshalb macht der Brandenburger RA Rechtsgebiete, die der Berliner RA nicht macht und umgekehrt :)

    Nochmals DANKE!

    LG Bella

  • Da hat die Rspr. fein säuberlich unterschieden: Und sei die Stadt noch so groß (Frankfurt, Berlin, München, HH), die RAe bekommen keine Reisekosten durch die Stadt. Bei der Partei ist das anders.

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