pfdb. Einkommen in der Wohlverhaltensphase

  • Mal angenommen, der Treuhänder nach § 292 zieht fleißig pfändbare Einkommensanteile ein. Nun stellt sich heraus, dass er wegen fehlerhafter Berechnung vom Arbeitgeber zuviel ausbezahlt bekommen hat. Leider hat er den gesamten Bestand schon an die Gläubiger verteilt.

    Nun kommt der Schuldner an und will vom TH die zuviel einkassierten (und verteilten) Einkommensanteile wiederhaben. Kann man ihn da an seinen Arbeitgeber verweisen, dass er sich dort das Geld wiederholt?

  • Schuldner muss sich an Arbeitgeber halten, da Lohnforderung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber in Höhe des nicht pfändbaren Betrags durch Zahlung an den TH nicht erloschen ist.

    Dadurch ist der TH aber nicht zwingend "raus aus der Nummer". Fraglich ist, ob sich der Arbeitgeber dann an den TH halten kann. Evtl. kann der sich auf Wegfall der Bereicherung berufen. Vielleicht kann der Arbeitgeber auch seinen mutmaßlichen Bereicherungsanspruch gegen den TH an den Arbeitnehmer abtreten, so dass der Schuldner wieder beim TH anklopft.... Ein komplexes Thema würde ich vermuten? In jedem Fall ein tolles (rechtliches) Dreiecksverhältnis. Ach, hätte ich jetzt bloß so einen Fall und nicht so eine besch... Beschwerde zu bearbeiten.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • sehe ich auch wie Exec. Doller Dreier, wobei der Arbeitgeber ja gegenüber dem Arbeitnehmer in der Pflicht ist, das Unpfändbare auszukehren, also für diesen erster Ansprechpartner sein sollte.

    Ob der TH wegen evtl. Wegfall der Bereicherung herausgeben muss, ist fragflich und wahrscheinlich auch einzelfallabhängig. ("kommt drauf an")

  • Problem des AN, da der Th nicht verpflichtet ist, die Lohnzettel zu prüfen, OLG Celle...Der Th dürfte auch entreichert sein. Stellt sich die Frage, ob eine Aufrechnung mit künftigen Zahlungen möglich ist.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Problem des AN, da der Th nicht verpflichtet ist, die Lohnzettel zu prüfen, OLG Celle...Der Th dürfte auch entreichert sein. Stellt sich die Frage, ob eine Aufrechnung mit künftigen Zahlungen möglich ist.

    Diese Meinung finde ich sehr sympathisch und auch angesichts einer jährlichen Vergütung von meistens 100,- EUR angemessen. Hast Du die genaue Fundstelle OLG Celle parat?

  • OLG Celle, Beschl. v. 02.10.2007 - AZ: 16 U 29/07

    Vielen Dank! Ich bin bei dem Thema immer etwas unsicher, welcher Rechtsprechungsmeinung man sich denn nun anschließen soll. OLG Celle wäre mir natürlich am liebsten, aber die Gegenmeinung ist sicherlich auch gut darstellbar.

    Wie halten es denn die hier vertretenen INso-RAe/sachbearbeiter?


  • Wie halten es denn die hier vertretenen INso-RAe/sachbearbeiter?

    Ich hatte so einen Fall noch nicht. Im Zweifelsfalle würde ich behaupten, dass der Arbeitgeber für die Richtigkeit der Berechnung haftet.

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