Mal angenommen, der Treuhänder nach § 292 zieht fleißig pfändbare Einkommensanteile ein. Nun stellt sich heraus, dass er wegen fehlerhafter Berechnung vom Arbeitgeber zuviel ausbezahlt bekommen hat. Leider hat er den gesamten Bestand schon an die Gläubiger verteilt.
Nun kommt der Schuldner an und will vom TH die zuviel einkassierten (und verteilten) Einkommensanteile wiederhaben. Kann man ihn da an seinen Arbeitgeber verweisen, dass er sich dort das Geld wiederholt?