Hallo zusammen,
ich habe bei einem Schuldner die verschleierte Eigentümergrundschuld aufgrund einer Sicherungshypothek gepfändet.
Das Recht ist zwischenzeitlich durch Zahlung erloschen.
Ich habe daraufhin vom Gläubiger eine löschungsfähige Quittung zur Umschreibung in eine Eigentümergrundschuld verlangt.
Der Gläubiger hat bereits eine Löschungsbewilligung erteilt. Der Schuldner hat aber noch nicht löschen lassen.
Kann ich zusätzlich noch eine löschungsfähige Quittung für das Recht verlangen?