Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Der Vater hat die alleinige Sorge für mehrere Minderjährige Kinder.
Er erbt nach seiner Mutter als Alleinerbe und schlägt aus. Ferner schlägt er für alle seiner Kinder - bis auf eins - aus. Das eine Kind soll allein erben.
Grundsätzlich sind die Ausschlagungen ja nach §1642 II BGB nicht genehmigungsbedürftig, da die Erbschaft nur aufgrund seiner Ausschlagung angefallen ist und er nicht neben den Kindern berufen war.
Aber das ganze kommt mir doch etwas komisch vor.
Gibt es eine Vorschrift oder Entscheidung dazu, ob es möglich ist so gezielt auszuschlagen, dass ein Kind erbt und die anderen nicht?
Vielen Dank und liebe Grüße