Im Art. 7 des 2. Kostenrechtsmoderniesirungsgesetzes wurde die Zeugenentschädigung von 17 € auf 21 € angehoben, § 22 JVEG. Das bedeutet eine Erhöhung der Aufwandspauschale für die ehrenamtlichen Betreuer auf 399 €. Wie geht ihr damit um - Quotelung oder ab 01.08.2013 Auszahlung des vollen Betrages?
Gibt es Übergangsvorschriften?
Wir sind etwas ratlos.
Vielen Dank für Eure Mithilfe.
Threadüberschrift angepasst.
Mel
(Mod.)