Guten Morgen,
ich habe hier mit sämtlichen mir einfallenden Suchbegriffen geschaut und rumgelesen, meine Kommentare und natürlich den Schöni gewälzt und ich blicke leider immer noch nicht ganz durch
Mir liegt ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vor. Gepfändet werde soll Anspruch G bei einer örtlichen Bank. Bei Anspruch G ist eingetragen: "85 Aktien, Wert ca. 500,00 Euro. D... AG, Depot Nr. 123456789".
Ist der Anspruch pfändbar und kann zur Einziehung überwiesen werden? Oder muss das über den Gerichtsvollzieher laufen?
Zum einen steht in den Kommentaren, dass der Gerichtsvollzieher an das Depot muss, zum anderen heißt es aber auch, dass der Herausgabeanspruch gepfändet werden muss. Ist das so ein Fall, wo der Gläubiger dann den Gerichtsvollzieher mit dem PfüB als Titel losschicken kann?
Ich hoffe, die Frage ist nicht zu blöd Ich stehe jedenfalls absolut auf dem Schlauch...
Danke für eure Hilfe!