Notarssiegel in der DDR?

  • Hallo zusammen,

    ich habe gerade ein Testament aus dem Jahr 1983 eröffnet, welches offenbar vor einem Notar errichtet wurde. Allerdings ist nirgendwo auf dem Blatt Papier ein notarielles Siegel oder ähnliches angebracht. Nicht einmal ein Stempel. Der Notar hat lediglich unterzeichnet.

    Meine Frage: Mussten Notare in der DDR nicht siegeln? Oder ist das Testament unwirksam? Das kann ich mir nämlich irgendwie nicht vorstellen...


    Vielen Dank schonmal im Voraus!
    Zahira

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  • Wo steht, dass ein Notar eine notarielle Verhandlung zu siegeln hat?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Wie TL.
    Vielleicht war der Notar bei der Errichtung nur zugegen.

    Gesiegelt wird das Testament doch nur, weils meist aus mehreren Seiten besteht, die durch Siegelschnur und Siegel miteinander verbunden sind, wobei manche Notare auf die Siegelschnur auch verzichten und nur zusammenheften mittels so einem kleinen Ring.

    Besteht das Dir vorliegende Testament vielleicht nur aus einer Seite? War eigentlich der Umschlag ordnungsgemäß verschlossen und gesiegelt?

  • Gesiegelt wird das Testament doch nur, weils meist aus mehreren Seiten besteht, die durch Siegelschnur und Siegel miteinander verbunden sind, wobei manche Notare auf die Siegelschnur auch verzichten und nur zusammenheften mittels so einem kleinen Ring.

    Besteht das Dir vorliegende Testament vielleicht nur aus einer Seite? War eigentlich der Umschlag ordnungsgemäß verschlossen und gesiegelt?


    Kopf -> Tisch :daemlich

    Ja, es ist nur eine Seite, ich Idiot... trotzdem danke :D

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  • Also ich kenne es nur so, dass bei einer Urkunde mit nur einer Seite zumindest das Gummisiegel drauf sein muss. Wobei auch unser Amtsvorgänger bei seinen Urkunden meistens kein Gummisiegel drauf gemacht hat und es ist nie irgendjemandem negativ aufgefallen....

  • Die Beurkundung wird nach § 13 BeurkG erstellt. Da steht nichts von der Beifügung eines Dienstsiegels. Die Notare machen das zwar ab und zu und drücken neben ihre eigene Unterschrift das Siegel auf das Original der Urkunde, aber das ist wohl so nicht vorgeschriebenbzw. soll wohl die Notarbezeichnung nach Absatz 3 ersetzen.

    Davon zu unterscheiden ist natürlich, dass der notarielle Beglaubigungsvermerk oder der Ausfertigungsvermerk mit Siegel versehen sein muss. Davon sprach die Threadstarterin aber nicht. Es ging ihr um eben die angeblich fehlende Siegelung der Unterschrift des Notars bei dessen Unterschrift bei der Beurkundung. Das ist aber eben nur "Schmuckwerk".

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  • Auf die Urschrift einer Niederschrift, welche die Beukundung von Willenserklärungen enthält, "soll" (= muss) ein Siegel nur in den Fällen des § 45 Abs. 2 BeurkG gesetzt werden. Die §§ 8 - 13 BeurkG verlangen die Beidrückung des Siegels gerade nicht, sondern nur die eigenhändige Unterschrift des Notars und die Beifügung der Amtsbezeichnung. Man kann natürlich das Farbdrucksiegel (! - nicht "Gummisiegel") beidrücken, schaden tut das nichts. Gleiches gilt für sonstige Niederschriften (§ 37 Abs. 3 BeurkG).

    Anders für Vermerke nach § 39 BeurkG: hier muß das Siegel begedrückt (oder geprägt) werden.

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  • Laut Sachverhalt wurde die fragliche Urkunde im Jahr 1983 in der DDR erstellt, so dass das bundesdeutsche BeurkG aus dem Jahr 1969 wohl nicht zur Anwendung gekommen sein dürfte.


    OP äußerte Erstaunen über eine angebliche "DDR-Praxis", welche bei näherem Hinsehen genau der Praxis (und der Rechtslage) in Rest/Westdeutschland entspricht.

    Im Notariatsgesetz von 1976 steht übrigens auch nichts davon, dass ein Siegel beigedrückt werden muss. Vielmehr sagt § 19 Notariatsgesetz DDR: "Die Niederschirft ist in Gegenwart des Notars den Beteiligten vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen und von ihnen zu genehmigen. Sie ist von den BEteiligten und dem Notar zu unterschreiben. Im Falle der Beurkundung eines Testaments gilt die Niederschrift auch dann als vom Notar unterschrieben, wenn der Testamentsumschalg, in dem das Testament zu verwahren ist, von ihm unterschrieben wurde."

    Also wie heute, mit dem Unterschied, dass auf Verlesung verzichtet werden konnte.

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  • Also ich kenne es nur so, dass bei einer Urkunde mit nur einer Seite zumindest das Gummisiegel drauf sein muss. Wobei auch unser Amtsvorgänger bei seinen Urkunden meistens kein Gummisiegel drauf gemacht hat und es ist nie irgendjemandem negativ aufgefallen....

    Man machts, weils mit Siegel mehr hermacht als ohne, irgend wann meint jemand deshalb, dass es erforderlich ist und schon kommt es zu diesem Fred:teufel:

    Ein Notariatsfachangestellter sollte es aber eigentlich besser wissen ....

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