Hallo,
ich habe nächsten Mittwoch Versteigerungstermin und bin gerade dabei das geringste Gebot zu berechnen.
Versteigert wird ein Erbbaurecht. Soweit so prima. Die Grundstückseigentümerin (Privatperson) hat Forderungen (rückständiger Erbbauzins) in Höhe von kanpp über 9.000,00 € angemeldet. Der Erbbauzins ist schuldrechtlich im Laufe der Jahre immer wieder angepasst worden, jedoch nur schuldrechtlich. Im Grundbuch findet sich diesbezüglich nichts, soll heißen im Grundbuch steht in Abt. II immernoch der ursprüngliche Erbbauzins in Höhe von 1.347,60 DM (also ca. 735 €). Unter Berücksichtiung von § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG wären dann ja ca. 3.200,00 € mit ins geringste Gebot aufzunehmen (das müsste ich noch genau ausrechnen). Also letzte Fälligkeit vor Beschlagnahme + 2 Jahre und dann bis 14 Tage nach Versteigerungstermin. Ich habe schon mit 2 Kollegen gesprochen, weil ich mir nicht sicher war, was ich ins gG aufnehmen soll.
2 Leute, 2 Meinungen
Meinung 1: Die Anmeldung ist vollumfänglich ins gG aufzunehmen, das Versteigerungsgericht prüft nicht die Wirksamkeit der schuldrechtlichen Vereinbarung bzgl. der Höhe des Erbbauzines (obliegt uns nicht, können wir auch nicht). Was ist denn, wenn sich herausstellt, dass der Eigetümerin tatsächlich 9.000,00 € zustehen und nur das gG geboten wird. Wo nehme ich denn die dann fehlenden 5.800,00 € her? Widersprüche können im Verteilungsverfahren erhoben werden - Ende. Die Argumente versteh ich schon.
Meinung 2:
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG sagt, was ins gG aufzunehmen ist und Ende (im Stöber steht leider nichts von Anmeldungen oder ich habs übersehen). Höhe der Anmeldung ist zu prüfen, können doch nicht wild alles ins gG aufnehmen, was irgendwer anmeldet.
So, jetzt bin ich völlig verunsichert. Ich war auch der Meinung, dass Meinung 1 richtig sein muss. Sollen die sich doch zivilgerichtlich streiten.
Der Termin wird Dank des Gl.-Vertreters eh schon die Hölle und da will ich erst recht nichts falsch machen.
Was kommt denn ins gG (Anmeldung oder stur § 10 Abs. 1 Nr 3 ZVG)
Schon mal vielen Dank, ich bin wirklich überfordert jetzt.