Hallo !
Wie seht ihr folgenden Fall ?
Die Erblasserin hat drei Testamente hinterlassen :
a)notarielles Testament zusammen mit dem Ehemann aus dem Jahr 1990.Darin wird der überlebende Ehegatte als Vorerbe und die Kinder als Nacherben eingesetzt.
b)handschriftliches Testament der Eheleute aus dem Jahr 1995.
Über diesem Testament steht Widerrufstestament.Darin wird das notarielle Testament aus dem Jahr 1990 widerrufen.Zwar wurde hier ein falsches Datum des notariellen Testament angegeben,aber die Urkundennummer stimmt.Außer dem Widerruf wurde in dem Testament nichts bestimmt.
c)handschriftliches Testament der Erblasserin aus dem Jahr 2010.Darin wird der Ehemann als Alleinerbe eingesetzt.
Ich bin der Meinung, dass das notarielle Testament wirksam widerrufen worden ist und somit das handschriftliche Testament aus dem Jahr 2010 für die Erbfolge maßgebend ist.Somit ist der Ehemann Alleinerbe.
Was meint ihr ?