Widerruf notarielles Testament durch handschriftliches Testament

  • Hallo !

    Wie seht ihr folgenden Fall ?

    Die Erblasserin hat drei Testamente hinterlassen :
    a)notarielles Testament zusammen mit dem Ehemann aus dem Jahr 1990.Darin wird der überlebende Ehegatte als Vorerbe und die Kinder als Nacherben eingesetzt.
    b)handschriftliches Testament der Eheleute aus dem Jahr 1995.
    Über diesem Testament steht Widerrufstestament.Darin wird das notarielle Testament aus dem Jahr 1990 widerrufen.Zwar wurde hier ein falsches Datum des notariellen Testament angegeben,aber die Urkundennummer stimmt.Außer dem Widerruf wurde in dem Testament nichts bestimmt.
    c)handschriftliches Testament der Erblasserin aus dem Jahr 2010.Darin wird der Ehemann als Alleinerbe eingesetzt.

    Ich bin der Meinung, dass das notarielle Testament wirksam widerrufen worden ist und somit das handschriftliche Testament aus dem Jahr 2010 für die Erbfolge maßgebend ist.Somit ist der Ehemann Alleinerbe.

    Was meint ihr ?

  • Warum so unsicher?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ebenso !
    Für mitlesende Anwärter müsste man allerdings noch an einer ( ausführlicheren ) Begründung feilen. :teufel:
    Ob die der TO uns liefern möchte ?:gruebel:

  • Ich denke, das Problem ist das falsche Datum im Widerrufstestament. Das ist zwar nicht schön, aber wenn die Urkundenummer des widerrufenen Testaments stimmt, und ich keine Kenntnis von weiteren notariellen Testamenten habe (die Testatoren könnten sich ja im Widerrufstestament auch bei der Urkundennummer vertan haben...), dann ist das Testament aus 2010 maßgebend. Und zum Glück lebt ja noch der Ehemann, den man zur Not anhören kann, ob wirklich das notarielle Testament aus 1990 widerrufen werden sollte. :)

  • Lass mich raten: Die Eheleute haben das Beurkundungsdatum mit dem Datum des Ausfertigungsvermerks verwechselt.....bestimmt liegt das Datum, das im Widerrufstestament genannt ist, einige Tage (Wochen) nach dem Beurkundungstag. Richtig?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Lass mich raten: Die Eheleute haben das Beurkundungsdatum mit dem Datum des Ausfertigungsvermerks verwechselt.....bestimmt liegt das Datum, das im Widerrufstestament genannt ist, einige Tage (Wochen) nach dem Beurkundungstag. Richtig?


    Du glaubst doch nicht allen Ernstes mal von New eine Antwort zu bekommen?! :wechlach:

  • Ich bin ein bekennender "Gutmensch", der nicht so schnell aufgibt...:behaemmer

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