Hallo,
könntet ihr mir sagen, welche Kosten nach dem GNotKG für die Löschung, nachträgliche Eintragung oder Änderung der Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG entstehen.
Die Veräußerungsbeschränkung ist ja Inhalt des Sondereigentums und daher gebührenfrei, wenn sie gleichzeitig mit der Teilung nach § 8 WEG eingetragen wird.
Wenn sie nachträglich eingetragen oder gelöscht wird ist das doch eine Inhaltsänderung des Sondereigentums. Werden dann nach KV 14160 Nr. 5 GNotKG 50,00 € erhoben? Gibt es dazu auch einen Paragraphen im GNotKG oder nur eine KV Nummer?
Danke für alle Antworten