Ich hoffe, ich habe bei der Suche meinen Fall nicht übersehen:
Bei mir war gerade ein Antragsteller, dem erstmals Leistungen vom jobcenter bewilligt wurden. Seine Mite wird auch im Moment in voller Höhe übernommen, jedoch enthält der Bescheid wohl den Passus, dass die Wohnung nicht angemessen sei und er sich um Ersatzwohnraum bemühen müsse. Diese Bemühungen müsse er auch monatlich nachweisen.
Er ist in der Ausbildung und hat Ende des Jahres Abschlussprüfung, weshalb er es - grob und knapp gesagt - als unzumutbar ansieht, sich vorher noch eine andere Bleibe suchen zu müssen.
Er hatte keine Belege dabei, deshalb konnte ich noch nicht in den Bescheid reinschauen um zu sehen, wie er konkret formuliert ist, aber ich bin mir unsicher, ob da (jetzt schon) ein konkretes rechtliches Problem besteht oder erst dann, wenn das jobcenter wirklich ernst macht und z.B. die Leistungen kürzt.