Der erbberechtigte Vater schlägt die Erbschaft beim Nachlassgericht seines Wohnsitzes aus und gibt dabei an, dass er vier Kinder habe. A - Volljährig - angeschrieben, B - minderjährig - nach eigener Aussage lebt bei Pflegeeltern, keine Ahnung wer die elterliche Sorge hat, C und D bei Ex Frau - diese habe die alleinige elterliche Sorge.
Die Ermittlungen haben nun ergeben, dass die elterliche Sorge für B bei den Eltern gemeinsam liegt (auch wenn er bei Pflegeeltern lebt). Also hätte der Vater gleich für B mit ausschlagen können / müssen. Das war vor vier Monaten. Ist nun die Frist für die Ausschlagung abgelaufen, da der Vater ja nun eigentlich wissen müsste, wer die elterliche Sorge hat, oder kann er jetzt noch anfechten, wenn ich ihm mitteile, dass er die elterliche Sorge hat?