Zu # 39 + 40:
Querulanten-Eingaben
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Tolle Entscheidungen. Vielen Dank.
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Nach der bei Demharter (§ 1 RN 39)
Der GBO-Kommentar? Oder hat der noch einen anderen Kommentar geschrieben? Das ist so ziemlich der letzte Ort, wo ich nach Fundstellen bzgl. Querulanten gesucht hätte.
Die Entscheidung vom OLG Stuttgart hatte ich vergeblich gesucht, danke für die Fundstelle.
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Ich habe den Demharter erst gar nicht...
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Da die Bestimmung hier bereits erwähnt wurde
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post947239
, dachte ich, ich könnte mir den Zusatz „GBO“ ersparen:). Allerdings hat sich die Fundstelle geändert (s.#40). -
In Bayern gibts den § 17 AGO, der hilft manchmal auch noch weiter, jedenfalls bei unflätigen oder sich wiederholenden Eingaben...
sowas in der Art gibt es doch bestimmt in jedem Bundesland... -
Hallo :), weiss jemand vielleicht, ob es den § 17 AGO auch für andere Bundesländer gibt? Ich habe hier einen Querulanten, der dauerhaft inhaltsgleiche Anträge stellt. Über den ersten Antrag ist bereits einmal abschließend durch das Landgericht befunden worden. Ziel ist eindeutig Verfahrensverzögerung. Ein entsprechender Hinweis, dass inhaltsgleiche Anträge künftig nicht berücksichtigt werden, hat keinen Erfolg gebracht...er schreibt und droht munter weiter.
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entsprechender Hinweis, dass inhaltsgleiche Anträge künftig nicht berücksichtigt werden, hat keinen Erfolg gebracht
Siehe auch #39. Zur Kenntnis nehmen und z.A. - wozu sollte es dann noch einer gesonderten Regelung bedürfen?
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