BGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - IX ZR 185/13
Werden durch eine Zahlung des Schuldners aufgrund eines mit dem Gläubiger ver-einbarten Verzichts über den Zahlungsbetrag hinausgehende Verbindlichkeiten getilgt, scheidet eine Gläubigerbenachteiligung aus, wenn der in der Zahlung liegende Vermögensverlust durch den damit verbundenen Verzicht auf weitere Forderungen voll ausgeglichen wird.
Eine durch eine Anweisung auf Kredit bewirkte Zahlung löst auch dann keine Gläubi-gerbenachteiligung aus, wenn der auftragsrechtliche Erstattungsanspruch des An-gewiesenen nachträglich in ein Darlehen umgewandelt wird.