Ich wüsste gerne zu folgendem Sachverhalt eure Meinung:
- Pfändung Ehemann: Arbeitgeber und Bank
- Pfändung Ehefrau: Arbeitgeber und Bank
Es handelt sich jeweils um einen anderen Arbeitgeber und um eine andere Bank.
Auf dem Pfändungsschutzkonto der Ehefrau gehen nunmehr die Gehälter von ihr und dem Ehemann ein. Entgegen der Auffassung der Ehefrau handelt es sich nicht um ein Gemeinschaftskonto. Das geht aus den eingereichten Unterlagen der Bank hervor.
Das unpfändbare Arbeitseinkommen der Ehefrau ist unproblematisch, da es den Sockelfreibetrag des Pfändungsschutzkontos unterschreitet. Erst durch das Gehalt des Ehemannes wird der Sockelfreibetrag überschritten.
Ich meine den Antrag als unbegründet zurückweisen zu müssen. Der Sockelfreibetrag gilt doch nur für die Ehefrau -> "Das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners", § 850k ZPO.