Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes im Arbeitsgerichtsprozess

  • Ich hab jetzt noch mal ein wenig im Netz rumgesucht, so richtig weiter bringt mich das nicht. Wenn ich jetzt dem Insolvenzverwalter schreibe, dass mir die Kosten für die Akteneinlagerung etc. zu hoch erscheinen, dann antwortet er mir garantiert, dass sei so angemessen und ich bin genauso weit wie jetzt. Was kann man ihm konkret entgegenhalten? Das ist alles nicht zu greifen.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Ich behaupte mal nein, denn bei dem Akteneinlagerer handelt es sich zugleich um das Verwertungsunternehmen, das dieser Verwalter regelmäßig beauftragt. Akteneinlagerung machen die halt auch. Da kommen wir dann wieder an den Punkt, den Gegs mal ansprach, von wegen, ich lagere bei dir ein, dafür verwertest du mir auch mal "Schrott". Könnte ich mir zumindest vorstellen, denn günstig scheint die Einlagerung ja nicht gerade zu sein.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Einen Verwerter zu beauftragen scheint ja als Sonderaufgabe durchzugehen. Aber... Muß man nun die Kosten aufsplitten auf das was für die Verwertung (Veräußerung an sich ) entfällt und auf das was die sonst noch so machen (Räumung der Immobilie oder wie hier schon angeführt Aktenvernichtung) oder ist das dann quasi alles als Sonderaufgabe zu bewerten? LG Rina

  • nochmal Archivierungskosten...


    Leider sind die Höhe der Archivierungskosten für mich weiterhin nicht nachvollziehbar. Leider arbeiten unsere IV`s nicht mit überregionalen Archivierungsunternehmen zusammen. Vielmehr arbeitet jeder mit einem Archivierungsunternehmen zusammen.
    Abrechnung wie folgt:
    10 Jahre 1,65 EUR/AM/Mon
    Neben dieser Pauschale wurden 24 Stunden à 26,00 € für das Sortieren von Unterlagen und das Be- und Entladen geltend gemacht. Mit dem Sortieren ist wohl die Sicherung und die entsprechende Verpackung in Sammelbehältern gemeint.
    Nun meine Frage:
    Kann neben der Pauschal auch der konkrete Stundenaufwand abgerechnet werden? Und wenn ja, wie hoch ist der Stundensatz?

    Vielen Dank

  • das sind ja zwei verschiedene Sachen, einmal die Lagerkosten 1,65 €/lfdm/Monat und einmal die Arbeitskosten für sortieren und einlagern.
    Dazu kommen auch noch, am Ende der Aufbewahrungsfrist, die Kosten für das ordnungsgemäße Vernichten.

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