Hallo, ich hoffe, dass mein Fall hier im Nachlass besser als in der Betreuung aufgehoben ist und Ihr mir helfen könnt....
Eltern sind beide verstorben; im gemienschaftlichen Testament haben sie verfügt:
"Wir setzen uns gegenseitig zum alleinigen Erben ein... Für den Fall des Todes des überlebenden Teils oder für den Fall des gleichzeitigen Versterbens bestimmen wir als unseren alleinigen Schlusserben unsere Tochter... Wir ordnen Testamentsvollstreckung an. Die Testamentsvollstrecker haben die Aufgabe, unseren Willen, wie in diesem Testament verfügt, zu erfüllen und ferner die Nachlassverwaltung für den Erbteil unserer Tochter vorzunehmen."
Die Tochter als Schlusserbin steht seit ihrem 18. Lebensjahr unter Betreuung.
Nun hat der Testamentsvollstrecker die vorhandenen Sparbücher und den Bausparvertrag auf die Alleinerbin umgeschrieben und sämtliche Unterlagen der Betreuerin übergeben. Ist damit sein Amt beendet ???
Laut Testament soll er doch den Erbteil verwalten; hat dies jetzt aber in die Hände der Betreuerin gegeben... und ich bin mir nicht sicher, ob das so möglich ist.