Am 24.4. hat der Bürgermeister einen Vertrag geschlossen. Die Genehmigung des Gemeinderats ist hier erforderlich.
Am 1.5. wurde der neue Bürgermeister ins Amt eingeführt.
Am 2.6. hat der Gemeinderat den Vertrag genehmigt.
Nützt mir das Handeln des alten Bürgermeisters hier noch, oder muss der neue den Vertrag nachgenehmigen? Einerseits hat der alte am 24.4. ja noch handeln können, wenn auch nicht rechtswirksam. Andererseits kenne ich es vom Betreuungsrecht her so, dass die noch nicht rechtswirksame Rechtshandlung in solchen Fällen eben nicht bestehen bleibt (z. B. wenn die Betreuung vor der Erteilung der betr.ger. Genehmigung entfällt). Ich neige daher dazu, dass der neue Bürgermeister nachgenehmigen muss.
Was meint Ihr?