Die rechtskräftige Ausfertigung des Genehmigungsbeschlusses ist dem Nachlassgericht ja zur Kenntnis zu bringen.
Eine einfache Kopie reicht da nicht. Ich habe bis jetzt immer das Original erhalten. In einem Fall hat die Kindesmutter mir eine Kopie übersandt, nicht das Original. Das Familiengericht und der Notar, der die Ausschlagung beurkundet hat, hätten gesagt ne Kopie reicht. Sie möchte das Original für ihre Unterlagen haben
Als Nachlassgericht benötige ich die Ausfertigung doch im Original, oder? Bin mir grad selbst nicht mehr sicher:(