Hallo,
vorab möchte ich mich entschuldigen - ich bin noch neu in diesem Sachgebiet. Habe wohl die Suchfunktion benutzt und auch einen Beitrag zu Syrien gefunden - aber ich möchte gerne sicher gehen.
Mein Erblasser war syrischer Staatsangehöriger.
Er war in einziger Ehe mit einer syrischen Staatsangehörigen verheiratet.
Die Ehe wurde 1978 in Syrien geschlossen.
Der Erblasser war Christ. Die Ehefrau und die 5 gemeinsamen Abkömmlinge sind ebenfalls Christen.
Einziges Vermögen des Erblassers befindet sich in Deutschland.
Leider wurde das einzige Gutachten in der Sammelliste der Gutachten ausländischen Erbrechts, welche das OLG zur Verfügung stellt, bereits vernichtet.
Zur Beurteilung: es greift hier syrisches Güterrecht - nach meinen Recherchen müßte das Gütertrennung bedeuten und syrisches Erbrecht.
Somit müßte der Erbscheinsantrag lauten:
Ehefrau und 5 Abkömmlinge zu je 1/6.
Oder bin ich auf dem falschen Dampfer?
Muß ich noch auf etwas bestimmtes achten?
Danke Euch!!!!!