Die Originalvollmacht ist für uns z.B. eine Art Heiligtum wie der Titel.Weshalb aber schickt ihr, wenn vollstreckt werden soll, Heiligtum 1 = Titel problemlos auf Reisen und macht bei Heiligtum 2 = Vollmacht so einen Zirkus?
Zitat
Denn unseren Auftraggebern zu erklären, dass sie bei jeder Vollstreckungsmassnahme eine neue Vollmacht ausstellen müssen tuen wir uns nicht an.Genausowenig, wie man für jede neue Vollstreckung einen neuen Titel braucht, benötigt man hierfür eine neue Vollmacht. Eine Vollmachtsurkunde kann auch zurückgesandt werden.
Eine zur Akt gereichte Vollmacht ist deren dauerhafter Bestandteil, eine Rückendung scheidet aus , vgl. Zöller/Altmeier ZPO 32. Auf. § 80 Rn. 10; Musielak/Voit/Weth ZPO 14. Auflage § 80 Rn. 16