Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Eheleute hinterlegen ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament. Im Jahre 2012 wird die Ehefrau unter Betreuung gestellt.
Betreuer ist der Ehemann. Dieser widerruft das genannte gemeinschaftliche Testament (Widerruf ist in notarieller Form erfolgt und
dem Zustellungsbevollmächtigten -Ergänzungsbetreuer, welcher nur für die Entgegennahme des Widerrufs bestellt wurde, zugestellt.
Nunmehr will der Ehemann das o.g. Testament aus der amtlichen Verwahrung zurücknehmen. Als Grundlage ihm dieses heraus-
zugeben, wird ein Schreiben des für die Betreuungsabteilung zuständigen Richters vorgelegt, dass nachfolgend aufgeführten Inhalt hat: ".....
sie können mit dem Nachweis des wirksamen Testamentswiderrufs das Testament alleine aus der amtlichen Verwahrung nehmen."
Ich bin über diesen Inhalt sehr erstaunt und nicht gewillt, das Testament aufgrund dieses Schreibens an den Ehemann alleine herauszugeben.
Die einzige Frage, die sich für mich stellt ist, ob es für den Ehemann Mithilfe eines Ergänzungsbetreuers möglich wäre, das Testament aus der
amtlichen Verwahrung zu nehmen?
Vielen Dank!