Die Frage ist doch warum der IV den Antrag auf nichtberücksichtigung nicht rechtzeitig gestellt hat. Meist liegt das daran das der Schuldner nicht rechtzeitig über die Arbeitsstelle informiert hat. Dann hat er gegen eine obliegenheit verstoßen.
Es gibt natürlich auch Fälle in denen die Verwalter Kenntnis vom Arbeitgeber haben und nur die Anträge zu spät stellen. Dann stellt sich eher die Frage einer Haftung.