Mal wieder Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigte Person

  • Die Frage ist doch warum der IV den Antrag auf nichtberücksichtigung nicht rechtzeitig gestellt hat. Meist liegt das daran das der Schuldner nicht rechtzeitig über die Arbeitsstelle informiert hat. Dann hat er gegen eine obliegenheit verstoßen.

    Es gibt natürlich auch Fälle in denen die Verwalter Kenntnis vom Arbeitgeber haben und nur die Anträge zu spät stellen. Dann stellt sich eher die Frage einer Haftung.

  • @ Queen

    Grob kann ich das bei Verschulden aufgrund zeitverzögerter Anzeige nachvollziehen, aber wie schreibt ihr das? Da muss doch genau festgelegt werden und nachvollziehbar sein, wieviel er jetzt zahlen muss und warum.
    Das halte ich bei einem Antrag auf Nichtberücksichtigung für sehr schwierig.

    Etwa so?:

    Sie haben verspätet angezeigt dass sie eine Arbeit angetreten haben, sie traten die Arbeit am 5.4.2018 an.
    Sie meldeten dies am 01.05.2018. Aufgrund der Abtretung wurden nach einem Nettogehalt von x € monatlich y € abgeführt.
    Das Arbeitsverhältnis wurde zum 31.07.2018 beendet, insgesamt wurden Y € abgeführt.

    Hätten Sie die Arbeitsstelle rechtzeitig angezeigt, so hätte der IV am 10.04.2018 einen Antrag auf Nichtberücksichtigung stellen können und wir sind sicher er hätte das auch umgehend getan. Diesem wäre stattgegeben worden, er wäre noch vor der Gehaltszahlung Mai bearbeitet worden und auch vor dieser rechtskräftig und zugestellt. Dies hätte zu einer Nichtberücksichtigung der Ehefrau zu */* Anteilen geführt. Damit hätte dann laut Tabelle statt einer Summe von Y € eine Summe von Z € ( X € monatlich ab dem Monat ? )abgeführt werden müssen. Sie werden mit Hinweis auf Ihre Obliegenheiten darauf hingewiesen, dass daher ein Betrag von X an den IV abzuführen ist.

    Würde mich jetzt wirklich interessieren, wie ihr das formuliert und welche Bearbeitungszeiten Ihr da so reinrechnet beim IV und bei euch. Ich würde es jetzt begründungsmäßig schwer hinbekommen. Oder verweíst Ihr auf die vorliegenden Verfahrensgänge?:

    Ist hier am 5.8. über den Antrag auf Nichtberücksichtigung rechtskräftig entschieden worden, dieser wurde aufgrund Ihrer Anzeige der Tätigkeitsaufnahme vom 01.06. gestellt am 15.06., eine rechtzeitige Anzeige am 05.04.2018 hätte bei gleichem Zeitlauf (15.06.-5.8. = X Tage, 05.04.2018 + X Tage = xx.x.2018) zu einer rechtskräftigen Entscheidung am ... geführt und daher wäre bereits ab dem... ein Mehrbetrag von ... abgeführt worden, der jetzt von Ihnen nachzuzahlen ist.

    Danke schonmal, denn ich verstehe echt nicht wie so was laufen soll.

    Den grundlegenden Gedanken, den Schuldner nicht für seine versäumte Anzeige der Tätigkeit zu "belohnen", der gefällt mir schon ganz gut.

  • In meinem Fall ist es so, dass sich der Schuldner in der Probezeit befand und der IV den Arbeitgeber eben wg. der Abführung pfändbarer Beträge informiert hat. Dem Schuldner wurde dann innerhalb der Probezeit gekündigt. Der IV möchte seine Antrag auf Nichtberücksichtigt lassen der Ehefrau des Schuldners zurücknehmen, nicht aber für die letzten paar..ein, zwei Monate. Habe auch das Gefühl, dass das rückwirkend nicht möglich ist, aber leider keine entsprechende Fundstelle gefunden.
    Der IV wird das Geld wohl nicht ohne weiteres vom Schuldner erhalten...

  • In meinem Fall ist es so, dass sich der Schuldner in der Probezeit befand und der IV den Arbeitgeber eben wg. der Abführung pfändbarer Beträge informiert hat. Dem Schuldner wurde dann innerhalb der Probezeit gekündigt. Der IV möchte seine Antrag auf Nichtberücksichtigt lassen der Ehefrau des Schuldners zurücknehmen, nicht aber für die letzten paar..ein, zwei Monate. Habe auch das Gefühl, dass das rückwirkend nicht möglich ist, aber leider keine entsprechende Fundstelle gefunden.
    Der IV wird das Geld wohl nicht ohne weiteres vom Schuldner erhalten...

    Ich meine nach BGH IX ZR 45/11 geht eine rückwirkende Anordnung nicht.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

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