Der Betreute hat Immobilienvermögen und ist demnach nicht als mittellos im eigentlichen Sinn anzusehen.
Er hat aber keinerlei freie Mittel und liegt diesbezüglich somit unterhalb der Freigrenze von 2.600,-- EUR. An laufenden Zahlungen geht eine monatlich Rente in Höhe von 1.000,-- EUR ein.
Es ist nun die Vergütung einer Ergänzungsbetreuerin in Höhe von 800,-- EUR festzusetzen.
Wie verhält es sich hinsichtlich der Festsetzung dieser -sowie einer künftigen-Vergütung? Ist diese "aus dem Vermögen des Betreuten" zu entnehmen oder von der Staatskasse zu tragen?