Hallo zusammen,
ich habe hier ein ekliges Problem in Form eines leider noch lebendigen Konkursverfahrens.
Der Konkursverwalter ist gestorben. Entlassen wurde er schon und ein neuer eingesetzt.
Jetzt haben die die Erben des Alten Teilschlussrechnung gelegt und möchten die Vergütung haben.
Die RL ist geprüft- soweit so gut.
Nur die Vergütung gibt mir fürchterliche Rätsel auf, weil ich die VergVO nicht verstehe
Einiges hab ich nachvollzogen, Berechnungsmasse, 4-Facher Regelsatz als Basiszuschlag z.B.
Aber scheitern tue ich im Augenblick an dem §4 V VergVO.
Wie funktioniert der denn bitte?
Ich habe das so verstanden:
Man errechne die Umsatzsteuer aus der ermittelten Vergütung (im Moment 19%) und schlägt dann auf die errechnete Vergütung einen Anteil dieser (rechnerischen und enthaltenen) Umsatzsteuer drauf. Früher war das die Hälfte des Umsatzsteuersatzes (7%), heute nach BGH 20.11.2003, IX ZB 469/02 schlägt man 12% drauf. Also kriegt der Verwalter seine (errechnete) Vergütung + noch einmal 12/19 der errechneten Umsatzsteuer
Bsp.: Vergütung 100.000,00 €; darin enthalten 15.966,39 € Umsatzsteuer
von diesen 15.966,39 kriegt er 12/19 oben drauf =>10.084,04 €
=> insgesamt 110.084,04 €.
ist das richtig, oder bin ich auf dem Holzweg?:(
Ich bin mir sehr unsicher,da sowohl der Antrag des Verwalters, als auch meine Vergütungsexceltabelle ein von meiner Berechnung abweichendes Ergebnis ausweisen-die sich auch noch untereinander unterscheiden:(