Ich wünsche zunächst ein frohes neues Jahr!!!
Zu meinem folgenden Fall habe ich nichts entdecken können, allerdings war es stichwortmäßig doof zu suchen. Wenn ich was übersehen hab: sorry und thx für den Hinweis!
Mein Fall:
Es geht in dem Verfahren um Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall.
Beklagte ist eine Versicherung.
Kostenentscheidung: K 30 %, B 70 %.
Mein Problem:
Für die Beklagte haben sich nebeneinander zwei Rechtsanwälte bestellt - auch beide im Rubrum aufgeführt. Die Begründung lautet: An dem Verkehrsunfall waren drei Personen beteiligt: der Kläger und Person X und Person Y. X und Y sind beide bei der Beklagten versichert, weshalb auch nur die Beklagte angeklagt wurde und nicht X und Y persönlich. X und Y seien unterschiedlich an dem Unfall beteiligt gewesen, daher Interessenskonflikt, daher 2 Anwälte - so die Beklagtenvertreter.
- Ich hoffe das Ganze ist nicht allzu unverständlich. -
Ich bin mir da gerade nicht sicher. Beide Seiten tragen schlüssiges vor. Ich könnte für beide Seiten argumentieren. Finde aber nichts zur Bekräftigung.
Meinung A:
Beklagte ist die Versicherung und nicht X oder Y. Eine Partei = ein Anwalt.
Meinung B:
Seitens der Klägerseite wurden zum entsprechenden Zeitpunkt keinerlei Einwende gegen die Beauftragung eines weiteren Rechtsanwalts erhoben.
Ich bin momentan mehr bei Meinung A.
Was meint ihr?