Moin, Moin
Ich weiß, wir hatten das schonmal besprochen, ich finde aber den Thread nicht mehr....
Also:
Nachlassverfahren ist hier anhängig.
Kindsmutter schlägt beim Nachlassgericht ihres Wohnortes aus und beantragt die Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung. Das dortige Nachlassgericht leitet diesen Antrag auch direkt an das im selben Hause zuständige Familiengericht weiter. Genehmigung wird erteilt, rechtskräftige Ausfertigung wird erteilt und an die Kindsmutter übersandt. Kindsmutter legt rechtskräftigen Genehmigungsbeschluss beim Nachlassgericht ihres Wohnortes vor.
Dieses Nachlassgericht leitet nach 3 Monaten f.g.G. an uns weiter!
Frage: Ist der Eingang der f.g.G. beim Nachlassgericht am Wohnort der Kindsmutter fristwahrend?