nicht gezahltes Einkommen = Versagungsgrund RSB?

  • Der Anspruch gegen das FA stand zu keinem Zeitpunkt zur freien Verfügung des Schuldners, da der Insolvenzbeschlag nie endete, in Anwendung von IX ZB 229/06, Rn. 7. Entsprechend hat der vorm. Verwalter einen Herausgabeanspruch gegen den Schuldner.

    Daneben hat das FA nicht schuldbefreiend bezahlt, mit der entsprechenden Folge, wobei das FA verlangen kann, dass der Verwalter sein Glück auch beim Schuldner versucht.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Jedenfalls weigert sich die Schuldnerin nach meiner Einschätzung zurecht, an den TH/IV auszuzahlen, solange sie sich eventuellen Kondiktionsansprüchen des FA ausgesetzt sieht.

    Sehe ich anders: Die Leistung fällt in die Masse, ist also vom Schuldner herauszugeben. Das FA läuft ja nur Gefahr nochmalig in Anspruch genommen zu werden, wenn der Schuldner den Betrag ganz oder teilweise verbraucht hat.

    Für was ist denn die NTV vorbehalten worden? Doch wahrscheinlich für den Anspruch, nicht für das Geld. Der Anspruch ist nicht erfüllt, also hat das FA nochmal zu zahlen (immer vorausgesetzt, es hatte Kenntnis). Die Masse hat also einen Anspruch gegen das FA, nicht gegen die Schuldnerin. Der wiederum steht dem FA zu (§ 814 BGB mal aussen vor). Wenn der Anspruch des FA gegen die Schuldnerin wertlos ist, hat es eben Pech gehabt. Das ist nunmal das Schicksal eines Kondiktionsgläubigers.

    Nur fürs Protokoll: Das Finanzamt hat einen Rückforderungsanspruch gegen die Schuldnerin nach § 37 AO. Es handelt sich dann um Neuverbindlichkeiten.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Jedenfalls weigert sich die Schuldnerin nach meiner Einschätzung zurecht, an den TH/IV auszuzahlen, solange sie sich eventuellen Kondiktionsansprüchen des FA ausgesetzt sieht.

    Sehe ich anders: Die Leistung fällt in die Masse, ist also vom Schuldner herauszugeben. Das FA läuft ja nur Gefahr nochmalig in Anspruch genommen zu werden, wenn der Schuldner den Betrag ganz oder teilweise verbraucht hat.

    Für was ist denn die NTV vorbehalten worden? Doch wahrscheinlich für den Anspruch, nicht für das Geld. Der Anspruch ist nicht erfüllt, also hat das FA nochmal zu zahlen (immer vorausgesetzt, es hatte Kenntnis). Die Masse hat also einen Anspruch gegen das FA, nicht gegen die Schuldnerin. Der wiederum steht dem FA zu (§ 814 BGB mal aussen vor). Wenn der Anspruch des FA gegen die Schuldnerin wertlos ist, hat es eben Pech gehabt. Das ist nunmal das Schicksal eines Kondiktionsgläubigers.

    Nur fürs Protokoll: Das Finanzamt hat einen Rückforderungsanspruch gegen die Schuldnerin nach § 37 AO. Es handelt sich dann um Neuverbindlichkeiten.

    Ob § 814 BGB anwendbar ist, ist auch fraglich....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • § 814 BGB gilt jedenfalls nicht bei § 37 AO.

    Sagt das eigentlich ausser Drüen im Tipke/Kruse noch jemand?

    BFH VII R 39/96

    "Leistung in Kenntnis der Nichtschuld i.S. des § 814 BGB bedeutet, daß eine positive Kenntnis der objektiven Rechtslage im Zeitpunkt der Leistung vorliegen muß. Nicht ausreichend ist die Kenntnis der bloßen Tatsachen, aus denen sich das Fehlen einer rechtlichen Verpflichtung ergibt; der Leistende muß vielmehr auch wissen, daß er nach der Rechtslage nichts schuldet. Jeder Rechtsirrtum oder Tatsachenirrtum schließt die Anwendung des § 814 BGB aus. Auch ein "Kennenmüssen" genügt zum Ausschluß des Rückforderungsanspruchs nicht, selbst wenn die Unkenntnis der Sach- und/oder Rechtslage auf grober Fahrlässigkeit beruht. Bloße Zweifel an der Sachlage und Rechtslage stehen der positiven Kenntnis nicht gleich."

    Dürfte bei einem Finanzamt demnach (hoffentlich) nie einschlägig sein.

    Ash

  • Das FA hat an die Masse zu leisten, der Schuldner ist mir da so ziemlich egal.
    I.Ü. hat das FA eine Neuverbindlichkeiten gegen den Schuldner, möge die Macht mit ihm sein.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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