Es soll rückständiger und laufender Unterhalt gepfändet werden.
Rubrum im Titel lautet:
Mutter gegen Vater
Im Tenor lautet es:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, zu Händen der Antragstellerin für das 1. Kind ... Kindesunterhalt zu zahlen:
....
Der Antragsgegner wird verpflichtet, zu Händen der Antragstellerin für das 2. Kind ... Kindesunterhalt zu zahlen:
...
Im PfüB steht jetzt als Antragsteller das jeweilige Kind, vertreten durch die Mutter.
Titelumschreibung nötig?