Wenn das so weitergeht, kann man wohl nicht ausschließen, dass in absehbarer Zeit irgend jemand das AG Schöneberg (bzw. den betreffenden Entscheidungsträger) mit einer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung überzieht.
Die aber natürlich mangels (erstrebter) Begünstigung/Benachteiligung einer Partei ins Leere ginge...
Eine Partei dem gesetzlichen Richter zu entziehen ist ja wohl ein Nachteil. Ich erinnere an BGH 1 StR 201/09 (Rechtsbeugung im Betreuungsverfahren). Und den Vorsatz wird man nach Jahren des Ignorierens gefestigter OLG-Rechtsprechung auch kaum noch verneinen können.