Hallo allerseits,
ich bin neu hier. Ein Mitglied eines anderen Forums, wo mir leider nicht geholfen werden konnte, meinte, ihr könntet mir helfen.
Ich habe hier eine Sache, wo ich mir nicht sicher bin, was ich am besten machen soll.
Es geht um Unterhaltsrückstand. Die Tochter hat eine Unterhaltsurkunde gegen den Vater und hat aus dieser vollstreckt, weil er die Zahlungen eingestellt hat. Er hat daraufhin im November 2014 die EV abgegeben und angegeben, dass er rd. 750,-- € Rente erhält. Weiteres Einkommen hat er nicht, er wohnt mietfrei und ohne Unkosten etc. pp. in einem Männerwohnheim. Bedeutet ja gleichzeitig, dass er monatlich 750,-- € zur freien Verfügung hat. Dieser Betrag ist aber unter der Pfändungsfreigrenze, ergo müsste ich ja einen Antrag auf Herabsetzung stellen.
Ich habe gelesen, dass nur wg. mietfreien Wohnens dieser Antrag gar nicht erfolgreich gestellt werden kann. Wie kann ich denn dann die Herabsetzung begründen? Würde gerne seine Rente pfänden.
So sich der Antrag doch lohnt, müsste ich neu PKH beantragen? Die Mandantin hat aus 2014 einen PKH-Beschluss zur Vollstreckung im hiesigen Amtsgerichtsbezirk. Die Bewilligung gilt für die Gesamtheit aller ZV-Maßnahmen in das bewegliche Vermögen einschl. EV-Abnahme. Trägt das Gericht dann auch die RA-Kosten? Steht nicht explizit was zu drin. Oder muss ich für diesen Antrag, wenn er sich überhaupt lohnt, nochmals neu PKH beantragen?
Danke euch schon vorab für die Hilfe