Liebe Forianer,
zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts (siehe hier) haben wir Rechtspfleger (die organisierten Mitglieder ;)) noch bis zum 27.05.2015 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und unsere Gedanken mit einzubringen.
Es wäre schön, wenn sich hierzu einige (oder viele :)) von euch äußern würden.
Gesetzesentwurf zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts
-
-
Solange es sich nur um einen Entwurf handelt, m.E. falsches Subforum.
Hier habe ich das Thema bereits angegangen , sodass ich Verknüpfung der Themen anrege:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…tzungsverfahren -
Das Gesetz vom 20.11.2015 ist am 25.11.2015 im BGBl. I Nr. 46 veröffentlicht worden.
Die Änderungen bezüglich des vereinfachten Verfahrens (Art. 2 u. 3) treten zum 01.01.2017 in Kraft; die Änderungen zum Mindestunterhalt (Art. 1) aber schon zum 01.01.2016 (Art. 10 Abs. 2 u. 3).
Den verkündeten Text im Bundesgesetzblatt findet man hier:
Die Diskussion zum Gesetzgebungsvorhaben gibt es weiterhin in der Rubrik "Reformen":
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…tzungsverfahren -
Die Mindestunterhaltsbeträge für die Zeit ab 1.1.2016 waren doch eigentlich schon im Juli 2015 festgelegt worden, ist da nun nochmal eine Änderung zu erwarten?
-
Zu erwarten : Ja !
Allerdings ist die entspr. Rechts-VO des BMJ ( gem. der ab 01.01.2016 gültigen Fassung des § 1612 a IV BGB ) noch nicht verabschiedet.Unsere DV-Stelle empfiehlt daher , bei Anträgen im VUH-Verfahren , bei denen lfd. Unterhalt ab 01.01.2016 zu zahlen ist , weder eine Anhörung des Gegners noch eine Festsetzung vorzunehmen.
-
Die Mindestunterhaltsbeträge für die Zeit ab 1.1.2016 waren doch eigentlich schon im Juli 2015 festgelegt worden, ist da nun nochmal eine Änderung zu erwarten?
Das ist das, was ich im Moment auch noch nicht durchblicke. -
Zu erwarten : Ja !
Allerdings ist die entspr. Rechts-VO des BMJ ( gem. der ab 01.01.2016 gültigen Fassung des § 1612 a IV BGB ) noch nicht verabschiedet.Unsere DV-Stelle empfiehlt daher , bei Anträgen im VUH-Verfahren , bei denen lfd. Unterhalt ab 01.01.2016 zu zahlen ist , weder eine Anhörung des Gegners noch eine Festsetzung vorzunehmen.
Also verfristet Ihr alle im Dez. eingehenden Anträge erst einmal?! -
WV 10.01.2016; in der Tat.
-
Man beziffert aber doch nur rückständigen Unterhalt und gibt für zukünftigen Unterhalt nur den Prozentsatz vom MU an, sodass dessen Höhe doch egal sein sollte, ist halt ohnehin ein dynamischer Wert, der einen regelmäßigen Blick ins Gesetz erfordert.
Einen Einfluss hat doch der genaue zukünftige MU bzw. Zahlbetrag doch allenfalls auf die Festlegung des Gegenstandswertes für das Verfahren, in den auch der zukünftige Unterhalt einfließt? -
Da die Empfehlung in #5 von unserer DV-Stelle kam , ist nicht auszuschließen, dass edv-technische Gründe ( um mal das berühmte F-Wort zu vermeiden ) auch eine Rolle spielen.
Ausdrücklich gem. Empfehlung aber nicht nur edv-bedingt .
Ob man sich dran hält , ist eine andere Frage.
Manuell kann man ja immer Text editieren. -
Die Verordnung ist heute verkündet worden: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/sta…gbl115s2188.pdf.
-
Danke!
Toll, dass man Gesetzesänderungen durch das Forum immer so schnell mitbekommt! -
OK, dann hat sich ja doch nichts mehr gegenüber den Festlegungen im Sommer geändert, sodass an den Berechnungsmodulen nicht nochmal was ergänzt oder geändert werden muss.:) Manchmal gibt's in der heutigen Zeit sogar noch mal gute Nachrichten.
-
Na immerhin ist das Jahr 2017 gleich mitgeregelt worden .
-
Na immerhin ist das Jahr 2017 gleich mitgeregelt worden .
Oh, das hatte ich noch gar nicht gesehen, da kann ich ja gleich mein Berechnungsprogramm erweitern.
-
Für Interessierte: Die Begründung zur Mindestunterhaltsverordnung ist heute (11.12.2015) im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (Fundstelle: BAnz AT 11.12.2015 B4; https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexss…T_11.12.2015_B4).
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!