Liebe Kollegen,
ich steh mangels Erfahrung auf dem Schlauch. Meine Frage geht vorwiegend an die Kollegen aus SL, RP und BY, da es dort die jeweiligen "Landesgesetze zur Ausführung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung" (z.B. in BY mit Art. 29, 33 AGGVG) schon lange gibt. In meinem Land gibt es das bisher nicht.
Die Landesgesetze bestimmen, was öffentliche, auf dem Grundstück lastende (und nicht auf privatrechtlicher Verpflichtung beruhende) Lasten sind, das Bestehenbleiben dieser Rechte, auch wenn sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wurden und die Befreiung von der SHL, wenn es sich um eine Gemeinde, Sparkasse usw. handelt.
Meine Frage: Hat jemand Erfahrung mit diesen Landesgesetze in der ZVG-Praxis? Andersrum gefragt, an die Kollegen, so ein Gesetz auch nicht haben: hat euch sowas in der Praxis schon mal "gefehlt"?
Nein, mir ist nicht langweilig, es soll ein solches Gesetz auch bald bei uns geben...