Hallo liebe Kollegen,
--> wenn das Problem altbekannt ist, dann bitte ich um entsprechenden Hinweis zu den Threads.
Mein Sachverhalt:
Betreuung wird neu angeordnet.
Betreute hat keinerlei Einkommen bis auf 80 EUR im Monat aus Lebensversicherung.
Sie hat aber ein schuldenfreies kleines (vermülltes) Einfamilienhaus, in dem sie wohnt. Dazu Schulden von ca. 8.000 EUR.
Betreuung läuft ca. 1/2 Jahr.
Dann ergibt ein fachpsychiatrisches Gutachten, dass die Betreuung aufgehoben werden kann, was dann auch passiert.
Ich beantrage Vergütung aus der Staatskasse.
Der Rpfl. teilt mit, dass die Betreute aus seiner Sicht vermögend ist.
Er teilt weiter mit, ich könne eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergütungsbeschlusses beantragen.
Das habe ich dann auch gemacht.
Jedoch habe ich nun keine Lust, mich um eine Zwangssicherungshypothek zu kümmern.
Meine Frage:
Ist das alles korrekt so?
Muss ich das Insolvenzrisiko meiner Betreuten übernehmen und nun die Vollstreckung betreiben?
(alle eventuellen Frist sind schon abgelaufen. Das ganze ist jetzt ca. 1/2 Jahr her).
Danke für eure Hilfe!
viele Grüße,
c.