Guten Morgen,
vielleicht ist es für meinen müden Kopf noch zu früh, aber ich bin gerade etwas einfallslos und verwirrt und erbitte daher eure Hilfe:
Ich muss ein Wiederkaufsrecht nach § 20 RSG befristet auf 20 Jahre eintragen. Mein schlaues Solumstar-Programm hat leider so gar keine Masken für solche (vermutlich) seltenen Fälle.
Einerseits habe ich im HRP (Rn 1604) nun gelesen, das wäre wie eine Vormerkung einzutragen, also
"Vormerkung für .... zur Sicherung des im Falle der Ausübung des diesem Berechtigten zustehenden befristeten Wiederkaufsrechts entstehenden Anspruchs auf Eigentumsübertragung (in meinem Fall würde ich dann noch "gemäß § 20 RSG" hinzufügen).... "
Dann hab ich aber noch einen Haufen uralter Normtexte hier herumkullern, bei denen steht lediglich
"Wiederkaufsrecht nach § 20 Siedlungsgesetz bis zum ...."
Könnte mich bitte jemand wachrütteln und gleichzeitig erleuchten?
Und: Rechne ich selbst aus, wann die 20 Jahre enden und trage das Enddatum ein oder trage ich nur "befristet auf 20 Jahre" ein?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Efeu