Hallo,
würd mich über ein Meinungsbild freuen.
Eine Bewilligung wird mit Datum 01.01. unterschrieben und am 05.01. von einem Notar anerkannt.
Tragt ihr dann das Datum der Unterschrift des Bewilligten als Bewilligungsdatum ein oder das der Anerkennung?
Dh. materiell-rechtliches Bewilligungsdatum oder formell-rechtliches Bewilligungsdatum?