Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen Antrag auf Erlass eines PfüB mit dem Kreuz bei "Die Zustellung wird selbst veranlasst". Bei Erlass des Beschlusses habe ich das übersehen und die "Vermittlung an den zuständigen Gerichtsvollzieher zur Bewirkung der Zustellung mit Aufforderung nach § 840 ZPO" verfügt.
Jetzt schreibt mit der Gläubiger, dass er doch selbst zustellen wollte. Und nun? Was mache ich jetzt?
Danke für eure Hilfe!